Bau- und Immobilienrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen, welche sich rund um Immobilien und Bauprojekte stellen. Sowohl in öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren als auch in privatrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Liegenschaften verfügen wir über grosse Erfahrung und aktuelles Know-how. Unsere Spezialisten sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig.
Privates Baurecht und Mietrecht
Im privaten Baurecht vertreten und beraten wir institutionelle und private Bauherrschaften bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung von Bauprojekten. Wir unterstützen diese bereits bei der Festsetzung der Projektorganisation wie auch bei deren Umsetzung in der Praxis. Wir begleiten Bauherrschaften beim Abschluss von Verträgen, namentlich bei Generalplaner-, Total- und Generalunternehmer- sowie Werkverträgen und berücksichtigen dabei auch die neuesten Entwicklungen der Gerichtspraxis und der SIA-Normen. Wir führen nötigenfalls Honorarprozesse und unterstützen unsere Mandaten bei der Durchsetzung von Mängelrechten.
Wir erarbeiten und verhandeln für unsere Mandanten Kaufverträge und beraten sie bei Fragen bezüglich Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern. Auch der Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland ("Lex Koller") ist unseren Spezialisten geläufig. Im Sachen- und Nachbarrecht verfügen wir über kompetente Ansprechpartner.
Wir beraten Eigentümer, Liegenschaftenverwaltungen und Mieter umfassend zu Fragen rund um Geschäfts- und Wohnungsmietverhältnisse. Dabei begleiten und beraten wir unsere Klientschaft im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Analyse von Geschäfts- und Wohnungsmietverträgen, wobei wir insbesondere auch über nachhaltige Erfahrung mit Spezialimmobilien wie beispielsweise Einkaufszentren sowie Tripel-Net und Double-Net Mietverträgen verfügen. Wir vertreten unsere Klientschaft regelmässig vor richterlichen Behörden zur Durchsetzung von Forderungen, Beurteilung von Mietzinsänderungen, Kündigungen und Ausweisungen etc. Einzelne unserer Spezialisten amten zudem als Mitglieder von Schlichtungsbehörden und Mietgerichten.
Öffentliches Baurecht
Wir beraten und begleiten Eigentümer wie auch Gemeinwesen in Baubewilligungs- und planungsrechtlichen Verfahren. Wir unterstützen bei der Erstellung und Durchführung von Gestaltungs- und Zonenplänen, Zonenplanänderungen, Ausarbeitung von Quartierplanvorschriften sowie bei Grundstücksentwicklungen. Wir machen Enteignungsansprüche geltend bzw. fordern für Liegenschaftseigentümer Entschädigungen ein. Wir unterstützen unsere Klienten zudem bei der Abwehr von Einsprachen und Rekursen.